NACHTEILSAUSGLEICH UND NOTENSCHUTZ BEI LERNSCHWÄCHEN

NACHTEILSAUSGLEICH UND NOTENSCHUTZ BEI LERNSCHWÄCHEN

Während sich die Länder bei einer Legasthenie weitestgehend einig sind, wie ein Nachteilsausgleich auszusehen hat, sind die Unterschiede bei einer Dyskalkulie immer noch sehr groß. Das liegt zum einen daran, dass die Dyskalkulie noch nicht in dem Maße erforscht ist wie die Legasthenie und zum anderen daran, dass die Forschungsergebnisse noch nicht im Gesetzestext angekommen sind. Dennoch sind solche Regelungen wichtig, damit Schüler mit Lernstörungen während ihrer Schullaufbahn und bei der Hochschulzulassung die gleichen Chancen haben wie Kinder ohne Teilleistungsstörungen.

Wie sieht ein Nachteilsausgleich aus?

Die Maßnahmen beziehen sich immer auf die Leistungsfeststellung. Dabei handelt es sich nicht um eine Privilegierung, da lediglich eine Anpassung der Prüfungsgegebenheiten erfolgt. Ein Vermerk auf Nachteilsausgleich im Zeugnis ist daher unzulässig. Bei Legasthenie oder Dyskalkulie können folgende Maßnahmen die Chancengleichheit erhöhen:

Verlängerung der Bearbeitungszeit
Zulassung und Bereitstellung spezieller Arbeitsmittel
Mündliche statt schriftliche Lernerfolgskontrollen
Vorlesen schriftlich gestellter Aufgaben
Taschenrechner
Spezielle Hilfsmittel können Kinder mit Lernstörungen in Prüfungen unterstützen. Copyright: Pixabay

Was bedeutet Notenschutz?

Beim Notenschutz wird eine Teilleistung einer Prüfung (z. B. die Rechtschreibung) nicht bewertet. Er bezieht sich also auf die Leistungsbewertung und stellt demnach eine Privilegierung gegenüber den anderen Schülern dar. Der Notenschutz wird auf dem Zeugnis vermerkt. Je nach Schulform und Bundesland fallen die Regelungen zum Notenschutz sehr unterschiedlich aus. Bayern und das Saarland unterscheiden beispielsweise zwischen Legasthenie und LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche). Nur bei einer Legasthenie wird ein Notenschutz gewährt. In den meisten anderen Bundesländern gibt es diese Unterscheidungen nicht. Oftmals wird einfach von „Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen/Rechtschreiben oder Rechnen“ gesprochen.

Und selbst ein Nachteilsausgleich ist nicht in jeder Schulform zulässig. Besucht man beispielsweise eine Berufsschule, sind die Möglichkeiten sehr beschränkt. Sobald die Mathefähigkeiten oder Lesen und Rechtschreiben einen großen Teil der späteren Tätigkeiten bestimmen, wie beispielsweise bei der Ausbildung zur Sekretärin, sind Regelungen zum Nachteilsausgleich meist ausgehebelt.

Nachteilsausgleich und Notenschutz ist Ländersache

Wenn du gerichtlich Anspruch auf einen Nachteilsausgleich erwirken möchtest, hast du bessere Chancen als beim Notenschutz. In Artikel 3 des Grundgesetzes ist die allgemeine Chancengleichheit festgehalten: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Wie genau der Nachteilsausgleich ausfällt, liegt im Ermessen der Bundesländer. Die Gesetzestexte lassen allerdings einen gewissen Deutungsspielraum zu. Oft sind sie als Empfehlungen ohne Rechtsanspruch formuliert. Die Handhabung über besondere Maßnahmen liegt damit auch in den Händen des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin.

Vorgaben und Regeln ändern sich und wir aktualisieren diesen Beitrag nicht. Deshalb können wir keine Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit der obenstehenden Informationen übernehmen.

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