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KOSTENÜBERNAHME BEI DYSKALKULIE ODER LEGASTHENIE: WIE HILFT DER STAAT?

KOSTENÜBERNAHME BEI DYSKALKULIE ODER LEGASTHENIE: WIE HILFT DER STAAT?

Laut dem weltweit gebräuchlichen Diagnoseklassifikationssystem ICD-10 wird eine Dyskalkulie als Krankheit anerkannt, da sie die Lebensqualität merklich beeinflusst. Die einzelnen Staaten dürfen jedoch selber entscheiden, ob sie ihre Krankenkassen dazu verpflichten, die anfallenden Therapiekosten zu übernehmen. Deutschland hat sich gegen eine solche Verpflichtung entschieden, weshalb viele Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung ablehnen. Dennoch besteht gemäß §35a Sozialgesetzbuch VIII ein Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe, wenn die seelische Gesundheit eines Kindes vermutlich länger als sechs Monate vom typischen Zustand Gleichaltriger abweicht. Der richtige Ansprechpartner ist in diesem Falle das Jugendamt. Dieses entscheidet anhand eines Gutachtens, das von einem Arzt oder Therapeuten erstellt wird, über eine Kostenübernahme. Nur wenn der Arzt oder Therapeut die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als beeinträchtigt einstuft, muss das Jugendamt zahlen.

Die Mühlen der Bürokratie…

Dabei ist zu beachten, dass nicht die gleiche Einrichtung das Gutachten erstellen darf, in der die spätere Therapie stattfinden soll. Außerdem übernimmt das Jugendamt die Kosten für die Stellungnahme, die sich auf 80 bis 300 Euro belaufen können, häufig nicht. Ein weiteres Ärgernis stellt die Bearbeitungszeit dar: Zwischen 4 Wochen und 9 Monaten benötigen die Behörden im Regelfall. Wenn es nach dieser Wartezeit zu einer Kostenübernahme kommt, werden meist ambulante Fördermaßnahmen angestrebt. Eine Anlaufstelle für eine solche Therapie bietet beispielsweise das Mathematische Institut zur Behandlung der Rechenschwäche und Dyskalkulie in München.

Das sollten Eltern bei einer Kostenübernahme beachten

Beim Erstantrag gewährt das Jugendamt meist nur 40 Therapiestunden. Zur Therapie einer Dyskalkulie reicht dies im Normalfall jedoch nicht aus. Auch übernimmt es keine therapiebegleitenden Maßnahmen wie individuelle Hausaufgabenprogramme oder Elternfortbildungen. Für viele Kinder sind zusätzliche Interventionen zur Verbesserung der Rechenschwäche unerlässlich, um die Lücken zu gleichaltrigen Kindern zu schließen. Eine Möglichkeit bieten computergestützte Lernprogramme, mit denen das Kind ganz unkompliziert am eigenen Schreibtisch üben kann.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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